Literatur und Filme - - Erstellt von Herausgeber - Verbraucherzentrale

Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung

Ihr Wünsche - rechtssicher hinterlegt

Nur, wer eine Patientenverfügung aufgesetzt hat, kann sicher sein, dass seine Wünsche zu lebensverlängernden Maßnahmen auch umgesetzt werden

Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung legen Sie ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen fest. Sie sind sofort auf der sicheren Seite, wenn sie diese schriftlich verfassen. Ein schriftlicher Ratgeber von der Vebraucherzentrale
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