Klappentext
Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff ist vor allem auf körperliche Einschränkungen bezogen. Gerontopsychiatrische, psychische und kognitive Beeinträchtigungen werden nur eingeschränkt berücksichtigt. Die Hilfen für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen werden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Das ändert sich mit der Reform grundlegend.
Broschüre des Diakonisches Werks Württemberg, 2016