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Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Durch das Pflegestärkungsgesetz II verändert sich die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Die Broschüre „Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff" erläutert die künftige Einteilung in Pflegegrade und deren jeweiligen Leistungshöhen.

Klappentext

Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff ist vor allem auf körperliche Einschränkungen bezogen. Gerontopsychiatrische, psychische und kognitive Beeinträchtigungen werden nur eingeschränkt berücksichtigt. Die Hilfen für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen werden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Das ändert sich mit der Reform grundlegend.

Broschüre des Diakonisches Werks Württemberg, 2016