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Heimgesetz

Hospiz

Das Heimgesetz regelt den Geltungsbereich in der stationären und teilstationären Alten- und Behindertenhilfe. Im  Heimgesetz und den nachfolgenden Richtlinien werden die grundlegenden personellen und sächlichen Mindestanforderungen an stationäre Pflegeeinrichtungen festgelegt.

Hospiz: Ambulante Hospizdienste wenden sich unheilbar kranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen zu. Sie tun dies mit dem Ziel, durch Beratung und Begleitung mitzuhelfen, dass Menschen ihren letzten Lebensabschnitt in der ihnen angemessenen Weise gestalten und menschenwürdig sterben können. Hospizdienste begleiten Sterbende und  ihre Angehörigen zu Hause oder in Institutionen wie im Altenpflegeheim oder Krankenhaus. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit zur Aufnahme in ein stationäres Hospiz.

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Evangelische Landeskirche in Württemberg Diakonie - Stark für Andere