Wohnen im QuartierIn der eigenen Wohnung

Der Wunsch der meisten älteren Menschen ist es, zu Hause in gewohnter Umgebung möglichst lange wohnen zu bleiben. Aber körperliche Einschränkungen oder das Nachlassen kognitiver Fähigkeiten können die Alltagsbewältigung stark beeinträchtigen.

Deshalb ist die Weiterentwicklung häuslicher Unterstützungsdienstleistungen für ältere Menschen durch die ambulanten  Pflegedienste ein vorrangiges Ziel der Politik. Ein breites Angebotsspektrum konnte sich so entwickeln, das dem Wunsch der Älteren nach Selbstständigkeit und Eigenverantwortung nachzukommen versucht.

Barrierefreie Wohnung

Bestehende Wohnungen oder geplante Neubauten werden immer häufiger so gestaltet, dass ältere oder behinderte Menschen darin leben können, ohne sich einschränken zu müssen. Barrierefrei waren und sind auch die speziell für ältere Menschen gestalteten „Altenwohnungen“. Heute wird dafür der Begriff „altersgerechtes Wohnen“ verwendet, da sich die Wohnungstypen- und Wohnanlagen nochmals deutlich differenziert haben. Die Empfehlungen für barrierefreies Bauens sind in der DIN-Norm 18040 festgeschrieben

Angepasste Wohnung

Die Anpassung der bestehenden Wohnungen an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen ist eine zentrale Voraussetzung, damit sie in der eigenen Wohnung und im gewohnten Wohnumfeld verbleiben können. Dabei dienen die Standards der Barrierefreiheit als Orientierung. Die vertraute Wohnung von älteren Menschen soll so umgebaut oder umgestaltet werden, dass sie möglichst ohne Barrieren oder sonstigen Gefahrenquellen genutzt werden kann. Durch eine angepasste Wohnung kann eine selbstständige Lebensführung im Alter erhalten bleiben. Sinnvoll ist dabei eine Wohnberatung durch einen Experten bzw. eine entsprechende Beratungsstelle.

Betreutes Wohnen zu Hause

Das betreute Wohnen zu Hause wird durch eine ambulante Betreuung gewährleistet. Durch die ambulante Begleitung können ältere Menschen auch weiterhin in ihrer bisherigen Wohnung leben. Wesentlicher Baustein des betreuten Wohnens ist ein Betreuungsvertrag mit einem ambulanten Pflegedienst, der beispielsweise mit der Diakonie- oder Sozialstation abgeschlossen wird.

Der Betreuungsvertrag umfasst neben allgemeinen Informations- und Beratungsleistungen vor allem regelmäßige Hausbesuche, um weitere Hilfebedarfe besser einschätzen und rechtzeitig entsprechende Hilfemaßnahmen einleiten zu können. Häufig sind neben der Einrichtung eines Notrufs verschiedene Alltagshilfen (Einkäufe, Schnee schippen, Wohnung säubern, Garten u.ä.) zu organisieren.

Text:
Manfred Schall , Referent für Altenhilfe im Diakonischen Werk Württemberg

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