Alter heuteHomosexualität im Alter

Lebensformen - Lesben und Schwule im Alter

In Deutschland leben mindestens 800.000 ältere homosexuelle Frauen und Männer ab 65 Jahren. In Bezug auf ihre rechtliche Gleichstellung mit heterosexuellen Frauen und Männern hat sich in den vergangenen Jahren vieles verbessert. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften leben Verantwortung bis ins hohe Alter und können diese nun auch rechtlich absichern.

Homosexuelle Menschen werden nicht mehr kriminalisiert, sondern endlich für ihre strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung in Ost und West rehabilitiert, entschädigt und aufgrund ihrer Lebensweise gesellschaftlich nicht mehr geächtet. Wenn homosexuelle Menschen pflegebedürftig werden und in ein Pflegeheim müssen, unterscheiden sie sich in vielen Fragen nicht von anderen Pflegebedürftigen. Aber es gibt einige spezielle Themen, die für eine seelsorgerliche Begleitung von Bedeutung sind.  Pflegekräfte und Seelsorgerinnen und Seelsorger sollten hier eine besondere Sensibilität zum Ausdruck bringen. Ähnliches gilt auch für transidentische, transsexuelle, bisexuelle und intersexuelle Pflegebedürftige.

Biografischer Hintergrund

Hochaltrige Menschen mit lesbischer oder schwuler Identität haben ihre Kindheit und Jugend noch die NS-Zeit erlebt, in der insbesondere homosexuelle Männer Opfer von Verfolgung und Ermordung wurden. Aber auch Frauen, die nicht dem weiblichen Rollenbild der nationalsozialistischen Ideologie entsprachen und offen oder verdeckt gleichgeschlechtliche Liebe lebten, wurden verfolgt, in Lager gesperrt, gefoltert oder zu medizinischen Versuchen missbraucht.

Auch nach 1945 wurde in Westdeutschland der Paragraph 175 weiter angewendet, der Homosexualität als strafbare Handlung ächtete. Im Laufe der Jahrzehnte wurde er Stück für Stück abgemildert, bis er 1994 ganz abgeschafft wurde.

Zusätzlich zur rechtlichen Verfolgung waren Lesben und Schwule der gesellschaftlichen Ächtung ausgesetzt. Dies führte dazu, dass viele ein Doppelleben lebten und zum Teil eine heterosexuelle Ehe eingingen, neben der sie ihre homosexuellen Neigungen lebten. Andere suchten sich gesellschaftliche Nischen und mieden Personen oder Gruppen, von denen sie sich in ihrer sexuellen Prägung nicht akzeptiert fühlten.

Lesben und Schwule im hohen Alter bringen diese biografischen Prägungen mit. Sie werden im Pflegeheim nach Wegen suchen, ihre Lebensform in der Offenheit oder Zurückhaltung zum Ausdruck zu bringen, die ihrer Meinung nach verträglich ist. Viele haben Jahrzehnte des Versteckens hinter sich, in denen sie zum Teil unter hohem persönlichen Druck standen. Diese Lebenssituation hat unter Umständen zu Traumatisierung oder einer psychischen Erkrankung geführt. Im Pflegeheim ist ein Verstecken in vielen Fällen nicht mehr möglich. In diesem Lebensabschnitt sind Hochaltrige oft mit Fragen befasst, die auch ihre Lebensform betreffen: Wer sind die nächsten Angehörigen, wer soll im Zweifelsfall als pflegebevollmächtigte Person eingesetzt werden und wer wird den Nachlass verwalten?

Auch wenn die Rechtslage in Deutschland insbesondere seit der Entscheidung im Herbst 2017 für die "Ehe für alle" eine völlige Gleichberechtigung vorsieht, sind Schwule und Lesben, die älter als 60 sind, durch eine langjährige Verfolgungsgeschichte geprägt und verhalten sich im Blick auf ihre Lebensform möglicherweise sehr zurückhaltend.

In einem Pflegeheim werden sie zudem nicht selten mit anderen Hochaltrigen in Berührung kommen, die nach wie vor Vorbehalte gegenüber anderen sexuellen Prägungen haben. Auch das Pflegepersonal hat unter Umständen negative Vorurteile.

Position der Kirche

Die verfasste Kirche ist in den letzten Jahrzehnten der gesellschaftlichen Entwicklung zögernd gefolgt. In Zeiten der massiven Verfolgung von homosexuellen Menschen hat sie sich nie öffentlich an die Seite der Verfolgten gestellt. In vielen Landeskirchen gab es in den letzten Jahren eine deutliche Entwicklung dahin, diese Minderheit zu schützen. Insbesondere in der offiziellen katholischen Kirche und der Evangelischen Landeskirche Württemberg gibt es aber nach wie vor große Vorbehalte gegenüber Schwulen und Lesben.

Gleichzeitig hat die Evangelische Landeskirche in Württemberg in ihrem Papier „Gesichtspunkte im Blick auf die Situation homosexueller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ im Jahr 2000 formuliert: „Wir schließen uns der Orientierungshilfe der EKD an, wenn sie sagt: „Homosexuelle Männer und Frauen waren in der Geschichte häufig Zielscheibe von Spott, Verachtung, Ablehnung und Verfolgung bis hin zur physischen Vernichtung ... Christen und Kirchen haben sich dabei oft nicht schützend vor die Angegriffenen gestellt, sondern sind an ihnen mitschuldig geworden. Erst das Eingeständnis und die Übernahme ihres Schuldanteils befähigt die Kirchen, ihre Einstellung zu Homosexualität und ihr Verhältnis zu homosexuellen Menschen zu klären ...“

Christliche Schwule und Lesben haben somit zusätzlich zu ihrer gesellschaftlichen Verfolgungsgeschichte auch eine Geschichte der Verletzungen und eventuell auch Verfolgung innerhalb ihrer Kirche erlebt.

Obwohl Lesben und Schwule gesetzlich im Blick auf die Eheschließung heterosexuellen Paaren gleichgestellt sind, ist die kirchliche Trauung in der Evangelischen Landeskirche Württemberg und in der katholischen Kirche bisher nach wie vor nicht möglich. Es gibt aber Evangelische Kirchengemeinden, die offen für Segenshandlungen sind: www.bkh-wue.de/initiative-regenbogen

Pflege, Biografie und Vielfalt - Begleitung von LSBTTIQ-Menschen

Die Broschüre "Biografie, Pflege und Vielfalt - Begleitung von LSBTTIQ-Menschen in Baden-Württemberg" soll Mitarbeitenden und Auszubildenden in der Altenpflege sowie allen Interessierten informative Impulse geben, zum Nachdenken anregen und für die Pflege lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller, transgender, intersexueller und queerer Menschen sensibilisieren.

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Anforderung an eine Seelsorge im Alter

Daraus ergibt sich für die Seelsorge eine hohe Anforderung im Blick auf Sensibilität gegenüber Themen von Verfolgung und Verletzung. Eine hohe Aufmerksamkeit bei versteckten und vorsichtigen Hinweisen auf persönliche Bindungen und Beziehungen zu Personen des gleichen Geschlechts ist erforderlich. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Betroffenen durch die Seelsorgenden keine neue Diskriminierung und Verletzung zu befürchten haben. Durch entschiedenes Eintreten gegen Diskriminierung können Seelsorgende zudem dazu beitragen, vergangene Verletzungen anzusprechen und andere, nichtdiskriminierende Erfahrungen mit Kirche und mit Seelsorge zu ermöglichen.

Dies gilt einerseits gegenüber den Pflegebedürftigen, aber auch gegenüber Lebenspartnern sowie deren Familien, die ebenfalls die Geschichte der Diskriminierung und Verletzung über viele Jahre hinweg mit erlitten haben.

Auch im Todesfall ist es wichtig, zu klären, in welcher Offenheit die Lebensform bei der Trauerfeier thematisiert werden soll, um nicht erneut Verletzungen und Verstörungen bei den trauernden Angehörigen hervorzurufen. In einigen Städten hat sich ein Besuchsdienst von lesbischen und schwulen Engagierten gebildet, die gezielt hochaltrige Lesben und Schwule im Pflegeheim besuchen.

Eintreten gegen Diskriminierung

„Angebote und Dienste der Kirchengemeinden und der Diakonie müssen offen sein für alte Menschen in den unterschiedlichen Lebensformen. Diese Offenheit - auch der Mitarbeiter - muss nach außen sichtbar sein, am besten durch ein entsprechendes Leitbild.

Diskriminierung aufgrund der Lebensform darf es in Kirche und Diakonie nicht geben, da alle Menschen ein Ebenbild Gottes sind.“ (Marianne Baisch und Kurt Fuchs 2010).

Text:
Bettina Hertel, Geschäftsführerin LAGES (Evangelische Senioren in Württemberg) und Fachstelle Demografie und Alter

Literatur:
Mit Spannungen leben. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema "Homosexualität und Kirche", EKD Texte 57, Hannover 1996

Weitere Informationen

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat für Fragen zu Homosexualität in jeder Prälatur Pfarrer als Beauftragte eingesetzt, die Auskunft geben und beraten können: