Für ein ehrenamtliches Engagement ist es Not-wendig – sowohl für die Einrichtung wie für den Freiwilligen – vorab zu klären, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Wichtig sind vor allem Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung.
Ehrenamtlich und freiwillig engagierte Mitarbeitende können für den Umfang ihrer Tätigkeiten über die bestehende Betriebshaftpflicht mitversichert werden. Hier sind (meist zusatzkostenfreie) Pauschalangebote möglich, über die die jeweiligen Versicherungsträger informieren.
Auch für Ehrenamt und freiwilliges Engagement gilt der Grundsatz, dass jede Person für Schäden, die von ihr schuldhaft verursacht wurden, in der Regel voll verantwortlich und regresspflichtig ist (bei Minderjährigen möglicherweise die Sorgeberechtigten). Nur wenige Privathaftpflichtversicherungen haften jedoch für Schäden, die während eines ehrenamtlichen Engagements entstehen. Träger von Freiwilligenarbeit sollten daher darauf achten, eine Haftpflichtversicherung so abzuschließen, dass auch fahrlässig verursachte Schäden abgesichert sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitsund Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten.
Der für Ehrenamtliche im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Tätige bereits bestehende gesetzliche Unfallversicherungsschutz wurde zum 1. Januar 2005 für weitere Personengruppen geöffnet. Engagierte Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichsten Einsatzbereichen profitieren von diesen Regelungen, die auch für junge Menschen in Freiwilligenprojekten der Diakonie gelten.
Die Anzahl der freiwillig und ehrenamtlich engagierten Personen wird dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) mit der üblichen Jahresmeldung zugesandt; eine namentliche Meldung ist nicht erforderlich.
Die Versicherung ist beitragsfrei, sofern eine eventuell bezahlte Aufwandsentschädigung den Betrag von 154.- Euro monatlich nicht übersteigt.
Zusätzlich ist es möglich, beitragspflichtige private Gruppenunfallversicherungen für ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeiter abzuschließen, die ergänzenden Schutz zur gesetzlichen Unfallversicherung bieten.
Wenn im Rahmen der freiwilligen Tätigkeit ein privater PKW benutzt wird, ist eine Dienstreiserahmenversicherung erforderlich. Sie übernimmt Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wenn keine private Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Andernfalls kommt sie für die Erstattung der Selbstbeteiligung und den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes auf.
Zusammengestellt von Annegret Thierhoff nach Auskünften von Andrea Kuschnereit, Referentin für Sozialrecht, und einem Arbeitspapier des Referats Freiwilligendienste im Diakonischen Werk Württemberg, in: Evangelische Landeskirche in Württemberg / Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. (Hrsg.) V.i.S.d.P. Dr. Antje Fetzer, Ich will euch tragen. Handbuch, Arbeitshilfe für die Seelsorge in der Altenpflege, 2006, S. 320-321.
Literaturtipp: Versicherungsschutz Ehrenamtliche in Kirche, Caritas und Diakonie, Dezember 2005, zu beziehen gegen Schutzgebühr bei: Ecclesia Versicherungsdienst GmbH-Materialstelle- 32758 Detmold