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Konkrete Aufgaben

Seit dem 1. Juli 2005 erhalten die Berufsbetreuer ihre Aufwendungen
pauschal vergütet. Anerkannt und bezahlt wird nicht mehr die tatsächliche
Arbeit, sondern je nach Dauer der Betreuung und Wohnart des Betreuten
werden pro Monat 8,5 bis 2,5 Stunden vergütet. In kritischen Lebensphasen (Heimaufnahme, Krankheit etc.) und bei schwierigen Persönlichkeiten ist es nicht mehr möglich, diese Arbeit für alle Betreuten sachgerecht und menschlich zu erledigen:

  • Als Gesprächspartner muss ich Zeit und Verständnis für die Betreuten
    aufbringen, die in der Regel durch vielfältige Erkrankungen, durch psychische und geistige Einschränkungen bestimmt sind. Ich muss Verhandlungspartner für die Heimleitung, für die Krankenkasse, für den Rententräger und für das Sozialamt sein. Ich muss mit Angehörigen und Freunden kommunizieren, die ich zur Begleitung und Unterstützung des Betreuten motivieren will. Ich muss mich ständig über das soziale Netz und seine möglichen Angebote informieren, um die Lebensbedingungen für meine Betreuten möglichst gut gestalten zu
    können. Und ich muss in den meisten dieser Fälle lange und ausführlich mit Gläubigern verhandeln, die oft nicht wahrhaben wollen, dass ihre berechtigten Forderungen nicht mehr bezahlt werden können, und die im Einzelfall bis hin zur Renten- und Kontenpfändung alles versuchen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Viele dieser Arbeiten sind für die Betreuten im Heim, ihre Angehörigen
und Freunde nicht sichtbar.

Sie wundern sich eher, dass sich der Betreuer
oder die Betreuerin so selten blicken lässt. Notare und Gerichte achten allerdings auch darauf, dass sich die Betreuungsarbeit von Sozialarbeit unterscheidet und dass die direkte Unterstützung der Betreuten nur organisiert und nicht vom Betreuer selber durchgeführt wird.

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