Nicht in allen Fällen sind es die Angehörigen, die die rechtliche Vertretung
für einen pflegebedürftigen Menschen übernehmen. Oft wird diese
Aufgabe einem durch das örtliche Notariat oder Amtsgericht bestellten
Betreuer übertragen. Ein Berufsbetreuer erläutert im Folgenden seine
Rolle:
Als Betreuer versuche ich meine Arbeit für meine Klienten und ihre
Angehörigen meist als eine Art Geschäftsführungstätigkeit zu übersetzen.
Ich werde vom Notar (in anderen Bundesländern vom Amtsrichter) dafür
eingesetzt, dass ich für sie die Angelegenheiten besorge, zu denen sie selber nicht (mehr) in der Lage sind. Ich treffe mit ihnen zusammen die Entscheidungen, die sie alleine überfordern würden. Im Einzelfall kann es dabei dazu kommen, dass ich diese Entscheidungen selber treffen muss oder dass ich sogar gegen den Willen meiner Klienten entscheiden muss.