Die Voraussetzung
„War der Verstorbene einverstanden mit einer Abschiedfeier?“
Eine Abschiedfeier sollte im Einzelfall nur dann durchgeführt werden, wenn der Verstorbene damit einverstanden war. Dies kann z.B. in der Eingewöhnungsphase erfragt worden sein, oder aber es lässt sich aus Äußerungen des Verstorbenen ableiten.
Das Vorgehen
„Wir wollen eine Abschiedsfeier für Verstorbene einführen!“
Auf das 'Wir' kommt es bei der Einführung einer Abschiedsfeier an. Die Erfahrung lehrt, dass weder „von oben“ angeordnete noch nur auf Initiative Einzelner durchgeführte Abschiedsfeiern eine Zukunft haben. Deshalb sollte möglichst das komplette Stationsteam bei einer Einführung anwesend sein und diese gemeinsam unterstützen. Es gilt zu überlegen, welche Form der Abschiedsfeier zum Stationsteam, zu den Räumlichkeiten und zu den Arbeitsabläufen am besten passt. Ausreichend Zeit sollte vorhanden sein. Eine Expertin (z.B. eine Pflegekraft, die Erfahrung mit Abschiedsfeiern hat oder eine Seelsorgerin) sollte eingeladen werden.
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Auf das "Wir" kommt es an! Jochen Schlenker |
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Der Zeitpunkt
„Wann wollen wir den Abschied vom Verstorbenen feiern?“
Grundsätzlich kann eine Abschiedsfeier sofort nach der Versorgung des Verstorbenen, in den Stunden danach oder in den folgenden Tagen (zum Beispiel am Tag der Beerdigung) stattfinden. Dies ist vor allem von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und den Teilnehmern abhängig. Um sich selbst nicht zu überfordern und dem Sterben im Heimalltag kein Übergewicht zu geben, empfiehlt es sich, eine Form der Feier zu wählen und diese dann beizubehalten.
Der Ort
„Wo soll die Abschiedsfeier stattfinden?“
Die sicher in jeder Einrichtung vorhandene Leichenkammer eignet sich oft nicht für eine Abschiedsfeier. Oftmals ist sie zu eng oder zu zweckmäßig gestaltet. Ein angemessen großer und ansprechend gestalteter Raum des Abschieds sollte von der Leitung der Einrichtung gefordert werden. Ist ein solcher Raum des Abschieds vorhanden, kann und soll die Abschiedsfeier in den Stunden nach der Versorgung des Verstorbenen in diesem Raum stattfinden. Ein Bild, ein Glasfenster, ein Kreuz sollte die religiöse Dimension dieses Ortes deutlich machen. Blumen in den Händen des Verstorbenen und Kerzen in Ständern am Kopfende des Verstorbenen sollten bei Abschiedsfeiern stets vorhanden sein. Gibt es einen solchen Raum nicht, kann die Abschiedsfeier gleich nach der Versorgung des Verstorbenen im Bewohnerzimmer stattfinden. Auch hier sollten ein Kreuz und Kerzen aufgestellt werden. Blumen sollten dem Toten in die Hände gelegt werden.
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Ein angemessen großer und ansprechend gestalteter Raum des Abschieds sollte von der Leitung der Einrichtung gefordert werden. Jochen Schlenker |
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Ansonsten kann die Abschiedsfeier auch im Gemeinschaftsraum stattfinden. Hier sollte zentral ein Tisch gestaltet werden (Blumen, Kerzen, Kreuz). Eine Anwesenheit des Leichnams ist hier nicht unbedingt situationsgemäß. Ein Bild des Verstorbenen (oder evtl. auch nur dessen Türschild oder ein anderes Erinnerungsstück) genügt.
Die Teilnehmenden
„Wer soll an der Abschiedsfeier teilnehmen?“
Es sollten möglichst alle Mitarbeitenden anwesend sein, die den Verstorbenen gepflegt haben. Das werden in der Regel nicht alle Mitglieder des Teams sein. Einige Zeit nach der Einführung einer Abschiedsfeier kann für die Mitarbeitenden, die zur Zeit der Abschiedsfeier keinen Dienst haben, eine andere Form des Abschieds angedacht werden (zum Beispiel ein Erinnerungsbuch an zentralem Ort auf der Station mit einem Bild des Verstorbenen, in das die Mitarbeitenden ihrer Gedanken und Gefühle eintragen, wenn sie wieder im Dienst sind). Die Angehörigen, die das Sterben und den Tod des Verstorbenen begleitet haben, sollten eingeladen werden. Findet die Feier im Bewohnerzimmer statt, wird sich aufgrund der Enge des Raumes der Teilnehmerkreis auf diese beiden Gruppen beschränken.
Die Bewohnerinnen und Bewohner, die eine engere Beziehung zum Verstorbenen hatten, können eingeladen werden. Jedoch sollte bei verwirrten Bewohnern durchaus über eine Teilnahme nachgedacht werden. Auch bei einer Feier im Gemeinschaftsraum sollte auf die Freiwilligkeit der Teilnahme geachtet werden.
Mitglieder ambulanter Besuchsdienste, Mitarbeitende der Verwaltung oder der Hauswirtschaft sollten ebenfalls eine Einladung erhalten. Sie hatten auch Kontakt zu dem verstorbenen Menschen, so dass engere Beziehungen entstanden sein können.
Der Ablauf
„Wie soll die Abschiedsfeier ablaufen?“
Eine Person – am besten eine an der Versorgung des Verstorbenen beteiligte Mitarbeiterin – übernimmt die Gestaltung und die liturgische Leitung der Abschiedsfeier. Es könnte sein, dass die Mitarbeiterin zunächst Unterstützung eines Seelsorgers benötigt, da sie sich vielleicht nicht in der Lage fühlt, vor Publikum zu reden und zu lesen. Der Mitarbeiterin sollte vor allem verdeutlicht werden, dass bei einer Abschiedsfeier nicht rhetorische Fähigkeiten, sondern das Beschreiben der Gefühle im Mittelpunkt steht.
Hilfreich kann auch der im Handbuch vorgeschlagene Ablauf einer Aussegnung sein. Tipp: Bei Abschiedsfeiern sollten möglichst bekannte Lieder ausgewählt werden. Es sollten ausreichend sangeskräftige Mitarbeitende im Team sein, damit das Anstimmen klappt. Um peinliche und unangemessene Missstimmungen beim Singen zu vermeiden, kann auch auf Instrumentalmusik zurückgegriffen werden. Tonträger (z.B. CD in „Zeit zu leben – Zeit zu sterben“ der EvangelischenHeimstiftung) und Abspielgeräte sind zu besorgen.
Die Weiterentwicklung
„Wir sind mit der Abschiedsfeier unzufrieden!“
Die Abschiedsfeier sollte genau wie ein Pflegestandard dokumentiert werden, damit im Todesfall der Standard „Abschiedsfeier“ der Dokumentation entnommen werden kann und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Am Anfang wird das Abhalten einer Abschiedsfeier ungewohnt sein. Man muss sich erst an das Ritual „Abschiedsfeier“ gewöhnen. Vor allem braucht auch die jeweilige Verantwortliche Routine in der Durchführung. Einfühlen braucht Zeit und Verlässlichkeit. Erst nach einigen praktischen Erfahrungen sind eine gemeinsame kritische Reflexion und Änderungen angebracht.
Jochen Schlenker, in: Evangelische Landeskirche in Württemberg / Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. (Hrsg.) V.i.S.d.P. Dr. Antje Fetzer, Ich will euch tragen. Handbuch, Arbeitshilfe für die Seelsorge in der Altenpflege, 2006, S. 97-99.