In den beiden Pflegebereichen – stationäre Versorgung im Heim und
häusliche Pflege durch eine Diakoniestation – sind in den letzten hundert
Jahren zwei sehr unterschiedliche Kulturen entstanden.
Während sich die Heime aus lokalen Initiativen und Stiftungen zu eigenständigen Sozialunternehmen entwickelt haben, waren die Diakoniestationen lange Zeit organisatorisch sehr eng mit Kirchengemeinden und den bürgerlichen Gemeinden verflochten. Pfarrer und Bürgermeister bildeten meist die Doppelspitze eines Krankenpflegevereins – und die Krankenpflegevereine mit „ihren“ Diakonissen waren bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts die Träger der häuslichen Pflege in Württemberg. Auch die Einführung der Pflegeversicherung (1995/96) und das Krankenversicherungsrecht haben ihren Anteil daran, dass die beiden Versorgungsformen heute noch als zwei eigenständige Bereiche existieren. Für die häusliche Krankenpflege gilt das Prinzip der ärztlichen Delegation – diese Leistungen werden mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Pflege im Heim (auch die Behandlungspflege) erfolgt auf Rechnung der Pflegeversicherung oder der Bewohner selbst beziehungsweise die der Sozialhilfeträger. Dadurch haben sich die unterschiedlichen Organisationskulturen verfestigt. Andererseits ist es aber auch eine Tatsache, dass die logistischen Aufgabenstellungen im Heim ganz andere sind als die in der ambulanten Versorgung.
Seit einigen Jahren rückt die Frage der Kooperation dieser beiden Bereiche stärker in den Mittelpunkt vieler Fachdiskussionen. Immer häufiger wird danach gefragt, ob die manchmal zu beobachtende Selbstgenügsamkeit der verantwortlichen Träger nicht eine gefährliche Sackgasse sei. In der Tat mehren sich die Anzeichen dafür, dass es eine Frage der Existenzsicherung ist, möglichst intensiv miteinander zu kooperieren. Doch nicht nur der zunehmende wirtschaftliche Druck, sondern auch ganz praktische Gründe sprechen für eine Zusammenarbeit:
Dies sind nur einige von sehr vielen Kooperationsfeldern. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang noch ein dritter Kooperationspartner: die
Kirchengemeinde.
Beide Institutionen der Altenhilfe, das Heim und die Diakoniestationen, stehen tendenziell in der Gefahr, sich von der Kirchengemeinde zu entfernen. Das ist ganz natürlich, denn jede Institution hat die Tendenz, sich eher mit sich selbst als mit anderen zu beschäftigen. Deswegen muss der Kontakt zwischen Heim und Kirchengemeinde oder Kirchengemeinde und Diakoniestation dort, wo er nicht mehr besteht, ganz bewusst und ganz gezielt aufgebaut und gepflegt werden. Sowohl Heime wie auch Diakoniestationen sind auf die Akzeptanz der Gemeinde und ihrer Mitglieder angewiesen. Im Sinne der pflegebedürftigen Menschen wäre es schön, wenn die Kirchengemeinde ihren diakonischen Auftrag so verstünde, dass sie beiden Institutionen ihre Aufmerksamkeit schenkt. Umgekehrt haben Heime und Diakoniestationen die Chance, gemeinsam die Rahmenbedingungen von Pflege in der Gemeinde zu formulieren und so im kirchlichen und kommunalen Raum für die pflegebedürftigen Menschen die Stimme zu erheben.
|
Gemeinsame Aktionen zum besseren Verständnis vieler Pflege- und Versorgungsfragen können mehr bewirken als punktuelle Aufrufe oder Appelle an eine Mitarbeit. Johannes Kessler |
|
Gemeinsame Aktionen zum besseren Verständnis vieler Pflege- und Versorgungsfragen können mehr bewirken als punktuelle Aufrufe oder Appelle an eine Mitarbeit. So haben Heime und Diakoniestationen im Verbund mit Pflegekassen schon erfolgreich Ärzte zu Vorträgen über Fragen der Altersmedizin eingeladen oder andere Expertinnen und Experten zu Themen wie „Sturzprophylaxe“ oder Möglichkeiten der Rehabilitation nach einem Schlaganfall.
Kooperation ist nur dann sinnvoll, wenn ein konkreter „Nutzen für die Nutzer“ entsteht. An dieser Stelle sei nebenbei noch auf einen beliebten Irrtum hingewiesen, nämlich dass diakonische Einrichtungen mit anderen diakonischen Einrichtungen sozusagen automatisch gut kooperieren können müssen.
Kooperation wird ganz wesentlich mitbestimmt von der Kooperationsfähigkeit der einzelnen Akteure. Bei einer im Jahr 2000 durchgeführten Befragung diakonischer Einrichtungen in einem Kirchenbezirk über deren Kooperationen stellte es sich heraus, dass die diakonischen Einrichtungen nur teilweise mit anderen Diakonieträgern kooperieren wollten. Viele gaben an, besser mit den unmittelbar benachbarten kommunalen oder katholischen Diensten zusammenzuarbeiten. Diese Tatsache muss wohl ganz nüchtern als Realität gesehen werden, auch wenn sie möglicherweise Ansporn ist, die diakonische Zusammenarbeit – zum Beispiel im Bereich der regionalen politischen Interessenvertretung – zu intensivieren.
Letztlich geht es um ein gemeinsames Verständnis darüber, wie eine gute pflegerische Versorgung in der Gemeinde aussehen kann. Und schließlich geht es auch darum, ob die Pflegenden – professionelle, ehrenamtliche oder Angehörige – in ihrer Umgebung die nötige Unterstützung und Anerkennung erfahren, die sie dringend brauchen.
Johannes Kessler, in: Evangelische Landeskirche in Württemberg / Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. (Hrsg.) V.i.S.d.P. Dr. Antje Fetzer, Ich will euch tragen. Handbuch, Arbeitshilfe für die Seelsorge in der Altenpflege, 2006, S. 159-162.