Die Fülle der rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Pflege und stationären Einrichtungen kann im Folgenden nicht referiert werden. Wir beschränken uns auf einige wenige Regelungen, die für die seelsorgliche Begleitung von Belang sind. Die kleine Auswahl umfasst einen Überblick übers Heimgesetz, Regelungen zu Heimbeirat und Heimfürsprecher, die Möglichkeit, eine Ombudsstelle anzurufen, die medizinethische Frage der Patientenverfügung sowie die Klärung der Zuständigkeit bei Beerdigungen.