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Seelsorgeausschuss

Grundsätzliches

In der Weise, wie sich in den letzten Jahrzehnten im Zuge von Professionalisierung und Ökonomisierung Diakonie und Kirche auseinander entwickelt haben, so hat sich auch das seelsorgerlich-christliche Selbstverständnis der Mitarbeitenden in einer diakonischen Einrichtung radikal verändert.

Obwohl alle Mitarbeitenden in der Regel getauft sind, verstehen sich doch die allerwenigsten von ihnen bewusst als Christinnen und Christen, die auf Grund ihres Glaubens oder ihres christlichen Menschenbildes ihre Arbeit tun. Seelsorgerlich-christliches Handeln ist für sie losgelöst von ihrer Arbeit als Pflegedienstmitarbeiter. Ihre Professionalität sehen sie darin, gegebenenfalls einen Seelsorger zu rufen, wenn dies ein Bewohner wünscht.

Das Bewusstsein, dass Seelsorge in einer diakonischen Einrichtung nicht nur Aufgabe eines Pfarrers oder eines Diakons ist, sondern integraler Bestandteil des Heimalltags und damit Aufgabe aller, ist so gut wie verloren gegangen. Es ist deshalb eine wichtige Aufgabe für einen Träger, dieses Bewusstsein neu zu wecken und Möglichkeiten zu schaffen, Seelsorge wieder strukturell in einer Einrichtung zu verankern.

Seelsorgeausschuss

Dies kann zum Beispiel geschehen durch die Einrichtung eines Seelsorgeausschusses, der die Aufgabe hat, auf der Grundlage des diakonischen Selbstverständnisses ein Gesamtkonzept für den seelsorgerlichen Umgang im Heim zu entwickeln. Dazu sollte aus allen Bereichen der Einrichtung je ein Vertreter benannt werden, um dann gemeinsam in einem Konsultationsprozess die Ziele und Inhalte zu definieren. Der Träger hat dabei die Aufgabe der Moderation und der Koordination. In dieser Funktion wirkt er darauf hin, dass getroffene Vereinbarungen und Standards wie beispielsweise Abendrituale, der Umgang mit Sterbenden und Toten oder bestimmte Andachtsformen bei Verabschiedungen mit den Mitarbeitenden abgestimmt und fester Bestandteil des Tages- beziehungsweise Arbeitsablaufes werden.

Die besondere Chance eines solchen Seelsorgeausschusses besteht darin, dass dadurch nicht nur das diakonische Profil einer diakonischen Einrichtung gestärkt und nach außen hin deutlich gemacht werden kann, sondern dass dadurch zusammen mit den Mitarbeitenden auch das eigene Selbstverständnis geklärt werden kann.

Reiner Zeyher

Die besondere Chance eines solchen Seelsorgeausschusses besteht darin, dass dadurch nicht nur das diakonische Profil einer diakonischen Einrichtung gestärkt und nach außen hin deutlich gemacht werden kann, sondern dass dadurch zusammen mit den Mitarbeitenden auch das eigene Selbstverständnis geklärt werden kann: Warum arbeite ich als Pflegekraft gerade in einer diakonischen Einrichtung und nicht bei einem anderen Träger?

Einrichtung eines Seelsorgeausschusses am Beispiel des GeriatrischenZentrums Esslingen-Kennenburg

Erfahrungen im Vorfeld

Die Idee für einen „Arbeitskreis Seelsorge“, wie der Seelsorgeausschuss am Geriatrischen Zentrum heißt, war schnell geboren. Gemeinsam mit der Leitung des Hauses wurde ein erstes Konzept entworfen und Schritte zur Umsetzung angedacht. Es wurde vereinbart, das Konzept auf der nächsten Leitungskonferenz des Hauses zu präsentieren und Mitarbeitende für den Arbeitskreis zu gewinnen. Gut platziert auf der Tagesordnung wurde die Absicht dem Plenum vorgetragen. Zunächst herrschte Schweigen. Dann kamen die ersten Rückmeldungen.

Kritisiert wurde vor allem die Bezeichnung des Arbeitskreises. Seelsorge hat etwas mit dem Pfarrer zu tun und nichts mit der Arbeit als Pflegekraft. Als Pflegekräfte, Therapeuten und Ärzte würden sie sich in dieser Bezeichnung nicht wiederfinden. Ein weiterer wichtiger Punkt war für die Mitarbeitenden, dass ihnen mit der Absicht, einen solchen Arbeitskreis zu installieren, unterstellt würde, sich in ihrer Arbeit nicht am christlichen Menschenbild zu orientieren. Nicht erst ein Arbeitskreis Seelsorge würde eine Pflege in Würde ermöglichen. Sie geschehe schon längst auf ganz unterschiedliche Weise von jedem der Mitarbeitenden.

Zunächst herrschte Schweigen. Dann kamen die ersten Rückmeldungen.

Reiner Zeyher

Am Ende der Diskussion war deutlich, dass zwischen der Idee für einen Seelsorgeausschuss zur Profilierung der diakonischen Arbeit und den Vorstellungen der Mitarbeitenden große Unterschiede bestehen. Sollte das Projekt jedoch gelingen, mussten die Mitarbeitenden gewonnen werden.

Prozess bis zur konstituierenden Sitzung

Ausgangspunkt war die Bildung eines vorbereitenden Ausschusses, bestehend aus einem Vertreter der Hausleitung und den beiden Seelsorgern des Hauses. Die Aufgabe war, die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises vorzubereiten. Der Ausschuss traf sich insgesamt dreimal.

  • In einer ersten Sitzung wurden gemeinsam Leitlinien überlegt und vereinbart. Es wurde die Aufgabenstellung formuliert, dann festgehalten, dass es um einen Konsultations- und Dialogprozess geht, der auf gegenseitiger Wertschätzung und Empathie beruht und dass sich der Arbeitskreis in diesem Prozess als Moderator und Begleiter versteht und nicht als Steuerer und Besserwisser.
  • Die zweite Sitzung hatte insbesondere die Konkretisierung der Arbeitsaufgabe zum Inhalt und die Zusammensetzung des Arbeitskreises. Es sollte ein arbeitsfähiges Gremium werden, und doch sollten möglichst alle entscheidenden Personen aus den einzelnen Arbeitsbereichen des Hauses vertreten sein.
  • Die letzte Sitzung fand zusammen mit der Regionalleitung statt. Inhalt war die Vorbereitung und Planung der konstituierenden Sitzung. Es wurde ein Termin vereinbart, eine Tagesordnung erstellt und geklärt, wer zu der Sitzung einlädt.

Konstituierende Sitzung

Es waren alle gekommen. Eingeladen waren folgende Personen und Bereiche:

 

  • Evangelische Fachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe
  • Pflegedienstleitung Pflegestift
  • Leitung Wohnstift und Sozialdienst
  • Leitung ambulanter Dienst
  • Mitarbeitervertretungen von Klinik sowie Wohn- und Pflegestift
  • Regionalleitung
  • Ärztlicher Dienst
  • Therapeutisches Team
  • Evangelische und katholische Seelsorge

Eröffnet und begrüßt wurde durch die Regionalleitung, um deutlich zu machen, dass der Prozess einer strukturellen Wiedergewinnung seelsorglicher Kompetenz nicht ein Anliegen allein der Seelsorge im Haus ist, sondern erklärter Wille des Hauses. Dabei wurde deutlich gemacht, dass die Arbeit verbindlichen Charakter für alle hat.

Folgende Regularien wurden vereinbart und beschlossen:

  • Sitzungsleitung
  • Protokoll
  • Zahl der Mitglieder
  • Sitzungsturnus und Sitzungsdauer
  • Information aus dem Arbeitskreis in die Konferenzen und Gremien des Hauses
  • Einladungen und Tagesordnung

Inhaltlicher Schwerpunkt dieser ersten Sitzung war eine Ist-Analyse unter der Leitfrage: „Was haben wir schon?“ und die perspektivische Frage: „Was wünschen sich die Teilnehmer für die Zukunft?“ Die gewonnenen Ergebnisse sollten Inhalt der folgenden Arbeitssitzungen werden.

Weiterer Prozess

Geplant ist, die Teilnehmenden um weitere Personen aus dem Bereich Technik, Restaurant und Reinigung, dem Stiftsbeirat und aus dem großen Kreis der Ehrenamtlichen zu erweitern.

Wünschenswert wäre, dass es auf diesem Weg einer prozessorientierten Seelsorge-Werkstatt tatsächlich gelingt, ein seelsorgerliches Selbstverständnis unter den Mitarbeitenden zu etablieren, damit aus einer verordnenden Diakonie von oben eine gelebte Diakonie von unten wird.

 

Reiner Zeyher, in: Evangelische Landeskirche in Württemberg / Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. (Hrsg.) V.i.S.d.P. Dr. Antje Fetzer, Ich will euch tragen. Handbuch, Arbeitshilfe für die Seelsorge in der Altenpflege, 2006, S. 166-169.

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