Die Kooperation zwischen Heim und Kirchengemeinde kann auf ganz
unterschiedlichen Ebenen angebahnt werden: Sie mag z.B. auf Initiative
des Sozialdienstmitarbeiters der Einrichtung zustande kommen oder die
Pfarrerin schlägt vor, den Besuchsdienst der Gemeinde auch den
Heimbewohnern anzubieten.
Eine tragfähige Zusammenarbeit kann jedoch auf zweierlei nicht verzichten: 1. auf das grundsätzliche Ja aller Entscheidungsträger (z.B. Heimleitung
und Kirchengemeinderat) und 2. auf das Engagement der haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeiter an der Basis.