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Strukturen

Informationen über mögliche Strukturen von Altenpflegeheimen

Mitgliederversammlung, Stiftungsversammlung

Aufgaben können z.B. sein:

  • Wahl der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Verwaltungsrates
  • Anträge und Anregungen an den Verwaltungsrat
  • Jährliche Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrats
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.

Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Stiftungsrat

Dieses Organ überwacht den Vorstand bzw. die Geschäftsführung und unterstützt diese in ihrer Arbeit. Entscheidungen von grundlegender Bedeutung werden hier getroffen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich für eine bestimmte Periode tätig. Vorstand bzw. Geschäftsführung nehmen i.d.R. mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Vorstand, Geschäftsführung

Der Vorstand/ die Geschäftsführung führt die Geschäfte des Trägers. Er ist an die Beschlüsse des Verwaltungsrats/Aufsichtsrats gebunden. Er vertritt den Träger in der Regel in allen wichtigen Belangen.

Regionalleitung

Bei Trägern mit mehreren Heimen werden teilweise Management-Aufgaben einrichtungsübergreifend gebündelt. Beispielsweise wird die wirtschaftliche Verantwortung der Regionalleitung übertragen. Die Regionalleitung ist aber nicht ständig in einer Einrichtung präsent und ist deshalb in der Regel bei Anfragen von Kirchengemeinden und anderen nicht der geeignete Gesprächspartner.

Hausleitung, Heimleitung

Die Heimleitung (Ausbildung: sozialpflegerisch, kaufmännisch oder verwaltungstechnisch) leitet die Einrichtung und vertritt diese nach außen. Sie hat die Gesamtverantwortung für die Qualität der geleisteten Arbeit und ist für die Konzeption und die wirtschaftliche Führung verantwortlich. Letztendlich trifft sie auch die Personalentscheidungen. Sie ist der erste Ansprechpartner für alle Anfragen von außen, die den Heimbetrieb in irgendeiner Weise tangieren. Sowohl Beschwerden als auch Wünsche sind an sie zu richten. Die Heimleitung führt i.d.R. auch die Gespräche mit Bewerbern für einen Heimplatz, teilweise ist dies aber auch an die Pflegedienstleitung delegiert.

Pflegedienstleitung und Hauswirtschaftsleitung

Der Pflegebereich und der Hauswirtschaftsbereich stehen unter der Leitung entsprechender Personen. Diese sind verantwortlich für eine qualitätsvolle und effiziente Organisation dieser Bereiche. Die Bereichsleitungen geben vor, nach welchen Standards gearbeitet wird und verantworten dies gegenüber der Heimleitung. Ihnen obliegt die Führung der Mitarbeitenden einschließlich Fach- und Dienstaufsicht in ihren Bereichen.

 

Manfred Schall, in: Evangelische Landeskirche in Württemberg / Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. (Hrsg.) V.i.S.d.P. Dr. Antje Fetzer, Ich will euch tragen. Handbuch, Arbeitshilfe für die Seelsorge in der Altenpflege, 2006, S. 386-387.

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