SterbebegleitungHospiz

Im Mittelalter hatten Klöster die Aufgabe übernommen, Herberge und Krankenstation für Durchreisende zu sein. Diese Arbeit differenzierte sich immer weiter aus. Spitäler für verschiedene Krankheitsbilder, Armenhäuser und Hospize wurden gegründet.

Die Geschichte der modernen Hospizbewegung beginnt 1967 mit der Gründung des Christopher`s Hospice in London durch Cicely Saunders. Auch in Deutschland wurde in den 60er Jahren die Hospizarbeit begonnen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tübinger Paul-Lechler-Krankenhauses lernten die Arbeit in den beiden Londoner Hospizen St. Joseph`s und St. Christophers`s kennen. Anfänglich wurde die Hospizidee sehr kritisch gesehen und abgelehnt, da befürchtet wurde, die Sterbenden würden so aus der Gesellschaft ausgeschlossen und "weggesperrt".

In den 1980er Jahren entwickelte sich aus der Hospizbewegung die Idee der Sterbebegleitung. Ein Grund dafür war die Ausbreitung der Immunkrankheit Aids und das damit verbundene Umdenken vieler Fachleute dahingehend, Schwerstkranke nun zuhause zu betreuen. Sitzwachen in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie ambulante Hospizdienste entstanden.

Begleitung gilt unabhängig von Erkrankung und Herkunft

Hospizgruppen wenden sich unheilbar kranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen zu. Sie tun dies mit dem Ziel, dem sterbenden Menschen seinen letzten Lebensabschnitt nach seinen persönlichen Wünschen zu gestalten und ihn in menschenwürdiger Weise sterben lassen zu können. Sie werden dabei geleitet von der Grundüberzeugung, dass jedem Menschen, auch den Leidenden und Sterbenden, bedingungslose und uneingeschränkte Achtung, die auf seiner Menschenwürde gründet, zukommt.

Ambulante Hospizarbeit

In Baden-Württemberg gibt es rund 260 ambulante Hospizdienste, Hospizgruppen, Kinder- und Jugendhospizdienste und Sitzwachen. Es engagieren sich über 7000 ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen- und Begleiter. Die ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter kommen zu den Menschen, die im Sterben liegen nach Hause, besuchen Sie in Krankenhäusern sowie in Pflegeheimen. Sie begleiten unheilbar erkrankte und sterbende Menschen in den letzten Monaten oder Wochen ihres Lebens und leisten Trauerarbeit und begleiten dabei auch die Angehörigen. Ein wichtiger Teil der Hospizkultur ist die fundierte Vorbereitung der Ehrenamtlichen auf den Dienst und die ständige Supervision/ Praxisbegleitung.

Geleitet werden die Dienste und Gruppen von Fachkräften und Einsatzleitungen, die oftmals hauptamtlich angestellt sind. Sie sind Ansprechpartner- und Partnerinnen für Patienten und Patientinnen, Angehörige, Zugehörige und für Kooperationspartner sowie Pflegedienste, Brückenpflege und Ärzte. Für die begleiteten Personen und ihre Angehörigen sind die Leistungen des Hospizdienstes kostenlos.


Finanzierung
Ambulante Hospizdienste können für ihre Aufwendungen Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten, sind aber im Wesentlichen auf Spenden angewiesen.

Stationäre Hospize

Sie sind kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter mit in der Regel mindestens 8 und höchstens 16 Plätzen.

Vorraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz sind u.a.:

  • Vorliegen einer Erkrankung bei der eine Heilung ausgeschlossen ist
  • Notwendigkeit einer palliativ-medizinischen und palliativ-pflegerischen Versorgung
  • Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz muss von der Patientin bzw. dem Patienten
    gewünscht sein
  • Einstufung in einen Pflegegrad muss vorliegen bzw. ein Pflegegrad muss beantragt sein.


Finanzierung
Stationäre Hospize besitzen Verträge mit den Krankenkassen. Die Finanzierung des Aufenthaltes geschieht durch eine Mitfinanzierung aus Krankenkasse und Pflegeversicherung. So wird der Aufenthalt eines erkrankten Menschen zum größten Teil von den gesetzlichen Versicherungen übernommen. Im Hospiz- und Palliativgesetz ist geregelt, dass der Zuschuss der Kranken- und Pflegekassen in Hospizen für Erwachsene 95% beträgt. Daher sind stationäre Hospize nicht kostendeckend finanziert. Sie sind in hohem Maße auf Spenden angewiesen.

Text:
Diakonisches Werk Württemberg Referat Hospiz 2018