
Am Ende des Lebens von Maschinen versorgt zu werden und dahinzuvegetieren ist für die meisten Menschen eine schreckliche Vorstellung. Umso dringlicher stellt sich deshalb die Frage, welche Verfügungen im Falle des Verlusts der Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit verbindlich getroffen werden können. Und dann: Wie ernst wird der erklärte Wille in einer Behandlungssituation genommen und von Ärzten, Betreuern oder Verwandten umgesetzt?
Nach langjähriger Diskussion wird nun im 1. Halbjahr 2009 im Bundestag die Entscheidung über ein Gesetz zur Patientenverfügung fallen. Die drei vorliegenden Entwürfe unterscheiden sich hauptsächlich in der Frage: Wie verbindlich ist der dort erklärte Wille? Gilt er in jedem Falle oder nur bei einer tödlich verlaufenden Krankheit? Oder sollte am Ende nochmals im konkreten Falle nach dem mutmaßlichen Willen gefragt werden?
In allen drei Positionen wird das Spannungsverhältnis zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auf der einen und der Fürsorgepflicht der Gesellschaft auf der anderen Seite deutlich. Gerade in Zeiten zunehmender Individualisierung und Vereinzelung kann die Angst, sich in die Betreuung und Fürsorge anderer zu begeben, besonders ausgeprägt sein. Aber gehört nicht auch das Wissen um und das Vertrauen auf die Fürsorge anderer zum Menschsein dazu? Welche Bedeutung hat dabei insbesondere die Garantenpflicht des Arztes? Und beinhaltet dieses Vertrauen nicht auch die Sicherheit, dass man bei der weit reichendsten Entscheidung seines Lebens nicht allein gelassen wird? So gibt die Gewissheit, dass ein Arzt immer dem Leben verpflichtet ist, auch Trost und Halt am Ende des Lebens. Daher kann – wenn nach medizinischer Einschätzung noch therapeutische Möglichkeiten bestehen, dem Patienten neue Lebensperspektiven zu eröffnen, der vorgreifend geäußerte Sterbewunsch für einen Arzt nicht maßgebend sein, sondern es ist alles zu tun, um das Leben zu erhalten.
Die Diskussion macht deutlich, dass die politische Auseinandersetzung um eine verbindliche Rechtsgrundlage im Umgang mit Patientenverfügungen zwar wichtig und für eine Gesellschaft notwendig ist, aber im Letzten doch nicht das dahinterstehende Grundproblem lösen kann: die Sorge und die Angst, am Ende des Lebens ausgeliefert zu sein und seiner Würde beraubt zu werden. Es geht um das tiefe Bedürfnis, als Mensch ganz und gar wahr- und ernst genommen zu werden. Nicht wegen des Geldes oder weil das Krankenhaus noch etwas an mir verdient, sondern einfach weil ich ein Mensch bin, von Gott geliebt in aller Bedürftigkeit und aller Sehnsucht nach Liebe und Zuwendung.
Wo ein solches Vertrauen da ist wird der Wunsch nach einer Rechtsverbindlichkeit marginal. Die AltenPflegeHeimSeelsorge nimmt diese Sehnsucht ernst und setzt sich für ein getrostes Altern ein, das sich geborgen und getragen weiß von Menschen, die sich um der Liebe willen dem Menschen zuwenden bis zuletzt.
© Monika Hornung, Abteilung Theologie und Bildung im Diakonischen Werk Württemberg, Stuttgart