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Gemeinsame Erklärung

"Gemeinsame Erklärung zur Seelsorge im Altenheim"

Bezug:

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Diakonisches Werk Württemberg

Abteilung Theologie und Bildung

Gertraut Esser

Heilbronner Str. 180

70191 Stuttgart

 

Tel.: (0711) 1656-274

Fax: (0711) 1656-457

 

E-Mail: theologie@dont-want-spam.diakonie-wuerttemberg.de

Online-Fassung des Textes:


Gemeinsame Erklärung des Oberkirchenrats der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks Württemberg und des Württembergischen Ev. Fachverbands für Altenhilfe zur Seelsorge im Pflegeheim

Stuttgart, 28.10.2004

Der Oberkirchenrat der Ev. Landeskirche in Württemberg, das Diakonische Werk Württemberg und der Württembergische Ev. Fachverband für Altenhilfe setzen sich für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen diakonischen Einrichtungen und Kirchengemeinden in der Seelsorge für pflegebedürftige Menschen ein. Für die drei Institutionen ist die seelsorgliche Begleitung der wachsenden Zahl hochbetagter hilfebedürftiger Menschen eine zentrale Zukunftsaufgabe.

Dabei sind drei Grundlinien leitend:

  • Seelsorge ist Gabe und Aufgabe der ganzen christlichen Gemeinde. In der seelsorglichen Begleitung wenden sich Christinnen und Christen einander zu und geben der Nähe Gottes Raum: in Gesprächen und Ritualen, im bloßen Dasein oder durch behutsame Berührung.
  • Pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Mitarbeitende werden in ihren seelsorglichen und geistlichen Bedürfnissen begleitet. Das Pflegeheim ist Teil der örtlichen Kirchengemeinde. Menschen, die im Heim wohnen und arbeiten, finden bei ihrer Kirchengemeinde Unterstützung.
  • Kirchengemeinden erhalten durch das Know-How der diakonischen Einrichtungen Hilfestellung dabei, Menschen im Alter auch außerhalb des Heimes angemessen zu versorgen.

Im Zentrum der Bemühungen von Kirche und Diakonie steht der Mensch in seiner unantastbaren Würde, die sich nicht durch Leistung, Gesundheit oder Marktwert bestimmen lässt. Ein kooperatives Seelsorgeverständnis bietet den beteiligten Partnern die Chance, durch Austausch von Fachwissen und Ressourcen die je eigene Aufgabe besser zu bewältigen: die Begleitung pflegebedürftiger älterer Menschen im Horizont des diakonischen Auftrags.

Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung der Seelsorge in der stationären Altenhilfe“ haben sich zwölf kooperative Ortsprojekte von Mai 2003 bis Oktober 2004 für die Verbesserung des Seelsorgeangebots für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eingesetzt. Folgende Erfahrungen sind dabei maßgeblich geworden:

Kooperation

  1. Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen leben und handeln in unterschiedlichen organisatorischen Zusammenhängen.Die kooperative Arbeit trägt Früchte, wo beide Partner bereit sind, sich in der Seelsorge im Pflegeheim verbindlich zu engagieren und einen Schwerpunkt zu setzen.
  2. Es bewährt sich, für die Zusammenarbeit eine Projektgruppe einzusetzen, der interessierte und sachlich beteiligte Personen aus Kirchengemeinde und Einrichtung angehören: z.B. Sozialdienst, Seelsorgerin oder Seelsorger; Pflegekräfte, Kirchengemeinderäte.
  3. Indem die Projektgruppe die bestehende seelsorgliche Arbeit wahrnimmt und sichtbar macht, verbessert sich die Kommunikation unter den Partnern spürbar.
  4. Die Mitglieder der Projektgruppe verständigen sich darüber, wo konkreter Handlungsbedarf besteht und welche Ressourcen es gibt. Auf dieser Grundlage kann eine Projektidee nach Maß entwickelt werden.
  5. Eine niederschwellige Einstiegsmöglichkeit in die Kooperation stellt die Nutzung von Räumlichkeiten dar: Im Pflegeheim finden z.B. gemeinsame Kulturveranstaltungen statt, oder der Kirchengemeinderat lässt sich einladen, im Heim zu tagen.
  6. Die Zusammenarbeit von Einrichtungen und Kirchengemeinden steigert den Informationsfluss in beide Richtungen. Berichte aus der Seelsorge im Pflegeheim in den leitenden Gremien (Kirchengemeinderat, Dienstbesprechungen) schaffen Öffentlichkeit und tragen zu einer Kultur gegenseitiger Offenheit bei. Im Laufe der Zusammenarbeit werden geeignete Kommunikationsstrukturen aufgebaut.
  7. Das Pflegeheim kann zum geistlichen Lernort für die Kirchengemeinde werden. In Einrichtungen wird Alltagsspiritualität, aber auch Sterbebegleitung praktiziert. Bewährte Spiritualität gibt Impulse für die gemeindliche Praxis.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

  1. Der Umzug ins Heim ist für die betroffenen Menschen von großer Bedeutung. Die seelsorgliche Begleitung dieses Schritts kann bereits im Vorfeld beginnen. Informationsveranstaltungen machen den Vorgang transparent. Die gezielte Begleitung von Neueingezogenen erleichtert ihnen den Übergang.Angehörige tragen die Verantwortung, für einen zunehmend pflegebedürftigen Menschen weitreichende Entscheidungen zu treffen. Auch für sie stellt der Umzug eine erhebliche Belastung dar. Seelsorgliche Begleitung kann dabei helfen, Entscheidungsfragen zu enttabuisieren und ambivalente Gefühle zu bearbeiten.
  2. Wo es möglich ist und von den pflegebedürftigen Menschen gewünscht wird, kann der seelsorgliche Kontakt zur Heimatgemeinde aufgenommen und gepflegt werden. Dort, wo es nicht gelingt, einen Heimplatz vor Ort anzubieten, wird damit die Pflege wertvoller Beziehungen unterstützt. Die Aufmerksamkeit auf beiden Seiten wird gefördert.
  3. Gottesdienste und Rituale werden erlebt als geistliche Vergewisserung, Trost, Gemeinschaftserfahrung, Gottesbegegnung. Es gibt liturgische und rituelle Formen, die auf die Aufnahmefähigkeit der pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sind. Diese gilt es weiterzuentwickeln. Dabei werden sinnlich wahrnehmbare Symbole und geprägte Texte besonders für demenziell erkrankte Menschen immer wichtiger. Verlässliche und regelmäßige Gottesdienstangebote sind Zeichen der Gleichachtung für pflegebedürftige Menschen. Mitarbeitende im Pflegeheim führen eigenständig Tagesabschlussrituale, Aussegnungen und andere symbolische Handlungen durch. Hilfreich für sie sind geeignete Liturgien und eine einfühlsame Vorbereitung.

Ehrenamtliche

  1. Das Schlüsselelement der kooperativen Seelsorgearbeit ist fast überall ein ehrenamtlicher Besuchsdienst. Besuche wirken sich auf Besuchte und Besuchende positiv aus: Sie steigern das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Menschen und werden von den ehrenamtlich Mitarbeitenden als bereichernd empfunden.Bei Aufbau und Pflege eines Besuchsdienstes stellen sich folgende Aufgaben:• Gewinnung von Ehrenamtlichen. Persönliches Zugehen auf geeignete Personen ist die wirksamste Werbung, auch gezielte schriftliche Einladung spricht Menschen an. Werbeaktionen schaffen ein hilfreiches Klima der Wertschätzung für die Besuchsdienstarbeit.• Schulung und Begleitung von Ehrenamtlichen. Besuchsdienst-mitarbeitende haben eine verantwortungsvolle Aufgabe. Schulungen in Gesprächsführung und pflegefachliche Informationen vermitteln Sicherheit im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Regelmäßige Treffen unter geschulter Leitung geben Gelegenheit zum Austausch.• Einbinden in den Arbeitsalltag. Ehrenamtliche bringen sich mit ihren Ressourcen eigenverantwortlich ein. Dies gelingt besonders gut, wo sie von den Mitarbeitenden des Pflegeheims Offenheit und Wertschätzung erfahren.• Einführung in den Dienst. Wo Ehrenamtliche dies wünschen, stärkt die Einführung des Besuchsdienstes im Gottesdienst die Verbundenheit von Kirchengemeinde und Einrichtung.

Hauptamtliche

  1. Mitarbeitende in den Einrichtungen werden von ihren Trägern darin unterstützt, sich seelsorglich fortzubilden. Hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger sind ihnen dabei wichtige Partner.
  2. Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakonie sowie Einrichtungsseelsorgerinnen und -seelsorger gewährleisten im Rahmen ihrer Dienstaufträge verlässliche Rahmenbedingungen für die kooperative Seelsorgearbeit. Dazu ist es notwendig, Zuständigkeiten und Aufgaben präzise zu beschreiben. Gezielte Fortbildungsangebote sind unerlässlich, um die seelsorgliche, supervisorische und koordinierende Arbeit der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zu fördern.
  3. Überlokale Vernetzungsangebote wie die Jahrestagung des Konvents der AltenPflegeHeimSeelsorge und die Regionaltagungen der Prälaturen oder die Werkstatt-Treffen im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung der Seelsorge in der stationären Altenhilfe“, bieten wichtige Plattformen für Austausch und Inspiration, die kooperativ genutzt werden.

Kooperationsziel Seelsorgekonzeption

In einer Seelsorgekonzeption wird schriftlich festgehalten, was in der kooperativen Seelsorge im Pflegeheim geschieht und welche Strukturen dabei benötigt werden (Aufgabengebiete, Zuständigkeiten und Informationswege). Eine Konzeption für die Seelsorge im Pflegeheim, wie Kirchengemeinde und Einrichtung sie gemeinsam erarbeiten, braucht Zeit, zu wachsen. Die Unterzeichnenden dieser Erklärung sind bereit, die kooperative Seelsorge im Pflegeheim zu fördern, und wirken nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit darauf hin, dass Einrichtungen und Kirchengemeinden vor Ort ideelle und finanzielle Ressourcen für die Kooperation einsetzen. Die Entwicklung wird nach einem überschaubaren Zeitraum (zwei Jahre) von den unterzeichnenden Institutionen ausgewertet.Mit der Herausgabe eines Handbuchs im März 2005 wird Kirchengemeinden, Einrichtungen, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden eine Praxishilfe angeboten, eigene Projekte zu initiieren und die Kooperationsmöglichkeiten von Heim und Kirchengemeinde vor Ort auszuloten.Darüber hinaus hat die Landeskirche beschlossen, zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Seelsorge im Pflegeheim als eines eigenen Arbeitsfelds des kirchlichen Dienstes eine Projektstelle Altenheimseelsorge einzurichten. Die Projektstelle nimmt konzeptionelle Aufgaben wahr und ist Ansprechpartner für Einrichtungen und Kirchengemeinden, die ein gemeinsames Seelsorgeprojekt auf den Weg bringen.  

Stuttgart, 28. Oktober 2004

Unterzeichnet von:

KR Christina Hörnig (Oberkirchenrat der Evang. Landeskirche in Württemberg), KR Heike Baehrens (Diakonisches Werk Württemberg), Dr. Eberhard Goll (Württembergischer Evang. Fachverband für Altenhilfe), Dr. Gerhard Maier (Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg), OKR Helmut Beck (Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg)

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