Aus der Sicht der Gemeinde stellt das Pflegeheim zunächst eine spezielle Wohnform von alten Menschen auf dem Gebiet der Parochie dar. Daher wirft die Frage nach einer Konzeption für die Seelsorge in einem Pflegeheim für die Kirchengemeinde zunächst die Frage nach der Konzeption der Seelsorge an alten Menschen in ihrer Parochie auf. Die besonderen Rahmenbedingungen im Pflegeheim führen aber dazu, dass die Seelsorge dort gesondert bedacht und konzipiert werden muss.
Ein erster entscheidender Schritt wird die Bewusstseins- und die daran anschließende konzeptionelle Willensbildung sein. Was wollen, was können wir als Gemeinde in und mit diesem Heim leisten? Aber auch: Was können wir nicht leisten? Wie können wir sinnvoll mit wem kooperieren? Welche Rolle spielt die Seelsorge im Heim in unserer Gemeindekonzeption? Was bedeutet das für den Dienstauftrag der Hauptamtlichen? Welche ehrenamtlichen Gruppen könnten tätig werden? Wer aus dem Kirchengemeinderat ist für den Kontakt zum Heim zuständig? Dabei sind auch Klärungen in Konkurrenzsituationen herbeizuführen: Wie verhält sich z.B. eine Gemeinde, wenn ein diakonisches und ein nicht-diakonisches Heim in ihrer Parochie liegen?
Die Frage nach der Seelsorge in Altenpflegeheimen kann lähmend wirken, wenn sie die Reaktion „Was denn noch alles?“ hervorruft. Sie kann dagegen anregend und profilbildend wirken, wenn eine Gemeinde beschließt, hier exemplarisch zu handeln, hier einen Schwerpunkt zu setzen. Dann kann das Heim auch als Lernfeld dienen für die Seelsorge an alten Menschen in der Gemeinde, die nicht im Heim wohnen.
Auch auf Kirchenbezirksebene können Kooperationen erleichtert werden, indem Vertreter von Heimen in diakonischer Trägerschaft im Diakonischen Bezirksausschuss Mitglied werden, Pfarrer auf Sonderpfarrstellen in die entsprechenden Gremien einbezogen werden und die Kompetenz der Diakonischen Bezirksstelle etwa bei der Fortbildung von Ehrenamtlichen genutzt wird.
Ehrenamtliches Engagement braucht Anerkennung. Dies äußert sich z.B. darin, dass die Ehren-amtlichen in den Gemeinden bzw. Heimen, in denen sie aktiv sind, einen klaren Status erhalten. Einführungen und Verabschiedungen werten das Ehrenamt auf.
Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Arbeit sind wichtig. Fachliche Anleitung, Fortbil-dungen und eine kontinuierliche Begleitung sollten selbstverständlich sein.
Gute Rahmenbedingungen tragen dazu bei, dass Ehrenamtliche gerne und gut ihre Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören: klare Absprachen, Partnerschaft von Haupt- und Ehrenamtlichen, Eigenverantwortung und Mitsprache, gegenseitige Information, praktische Unterstützung.
Wenn die Seelsorge in einem Altenpflegeheim in der Konzeption einer Gemeinde eine Rolle spielt, dann muss sie auch im Dienstauftrag der Hauptamtlichen klar benannt und beschrieben sein. Da die Seelsorge in der stationären Altenhilfe zukünftig eine weit größere Rolle spielen wird als bisher, sollte der Auftrag im Pfarramt mehr von der Seelsorge her definiert werden.
Der dafür nötige Zeitanteil hängt einerseits vom Grad des Engagements der Kirchengemeinde („Grundversorgung“ oder Schwerpunktsetzung? s.o.) und andererseits von der Art und Größe des Heims ab (Pflegeheim, Betreutes Wohnen, Bettenzahl...). In größeren Städten bzw. Gemeinden mit mehreren Alten- und Pflegeheimen kann es sinnvoll sein, Stellen mit Sonderdienstaufträgen einzurichten, um der zunehmenden seelsorgerlichen Verantwortung in der Altenhilfe gerecht wer-den zu können. Auch in großen diakonischen Heimen haben sich Sonderdienstaufträge bewährt. Hier muss die Finanzierung jeweils geklärt werden, wobei von beiden Seiten (Landeskirche und diakonischen Trägern) die Übernahme eines Teils der Kosten erwartet werden kann. Wenn der Satz „Kirche ist Diakonie – Diakonie ist Kirche“ stimmt, dann dürfen diakonische Träger und Oberkirchenrat sich nicht den schwarzen Finanzierungspeter gegenseitig zuschieben, sondern müssen partnerschaftlich nach tragfähigen Lösungen suchen. Für alle Sonderstellen gilt, dass ihre Verbindung zum Kirchenbezirk und zu den Gemeinden gewährleistet sein muss.
Das Bezirkspfarramt Altenheim/Altenhilfe ist klarer zu umreißen. An die Schaffung eines Seniorenlandespfarramtes ist zu denken.
Das Diakonenamt muss deutlicher in den Kirchengemeinden bzw. Kirchenbezirken verankert werden. Die Verantwortung der Kirchengemeinden für die diakonische Arbeit im allgemeinen und für die Pflegeheime im besonderen könnte damit von kirchlicher Seite aus eine ganz neue Dimension erfahren.
Die seelsorgerliche Kompetenz muss gefördert und entwickelt werden durch Freiräume und Fortbildungen.